Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Unbefleckte Empfängnis

 

Richter glaubt an unbefleckte Empfängnis

 

Also muß der gehörnte Ehemann den Unterhalt fürs fremde Kind bezahlen

 

Ein Amtsrichter hat im hessischen Idstein einer Frau die unbefleckte Empfängnis bescheinigt.

 

Die von ihrem früheren Ehemann in einem Unterhaltrechtsstreit verklagte Frau müsse wohl vom Küssen mit einem anderen Mann schwanger geworden sein, urteilte der Richter, der auf ein medizinisches Gutachten verzichtete und sich " nur auf den eigenen Sachverstand " stützte.

 

Der Hintergrund des Verfahrens: Nach der Geburt des Sohnes hatte der Kläger erfahren, daß seine Frau etwa neun Monate zuvor mit einem Fremden in einem Hotel gesehen worden war. War etwa der Unbekannte der Vater ? Ein Gentest ergab, daß der Ehemann als Vater ausschied.

 

Pech für ihn:

 

Weil es laut Urteil keinen leiblichen Vater gibt, kann der angebliche  Vater auch niemanden auf Rückzahlung verklagen.

Zwar bestätigte die Frau vor dem Gericht, mit einem Herrn unbekleidet im Hotel geknutscht zu haben, "aber mehr war nicht".

 

Der Richter glaubte ihr, denn die unbefleckte Empfängnis sei wissenschaftlich nicht auszuschließen. Und auch die Kulturgeschichte des christlichen Abendlandes beruhe  "zu einem nicht unerheblichen Teil" auf dem Phänomen der jungfräulichen Geburt.

 

 

WAZ vom 6.09.2000

 

 

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